Liebe Kunden,
die neue Corona-Schutzverordnung ist in Kraft. Ab einer Inzidenz von 35 gilt für körpernahe Dienstleistungen die 3G-Regel. Das heißt:
Geimpft – Genesen – Getestet (Test nicht älter als 48 Stunden)
Bitte halten Sie Ihre Unterlagen bereit.
Für eine reine Verkaufsleistung oder ein Beratungsgespräch ist dies nicht erforderlich.